Der Kampf geht weiter...
Wir kämpfen weiter, auch wenn der Eilantrag zum Stopp des Bauvorhabens am Speicherkoog vom Oberverwaltungsgericht jetzt abgelehnt wurde.
Lest hier dazu den gesamten Artikel bei der DLZ...
Nochmal zur Erklärung: Unser Bürgerbegehren richtete sich gegen die Pläne, im Bereich des Meldorfer Hafens Ferienhäuser zu bauen. Die Kommunalaufsicht beim Kreis Dithmarschen hat das Bürgerbegehren allerdings für unzulässig erklärt. Denn es richtet sich gegen das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog. Das Innenministerium in Kiel und die Kommunalaufsicht sind allerdings der Ansicht, dass sich Bürgerbegehren nicht gegen Kommunalunternehmen richten können. Jetzt liegt diese Frage beim Verwaltungsgericht in Schleswig. Zu diesem Klageverfahren gibt es noch nichts Neues - es bleibt also offen, was aus dem Bürgerbegehren wird.
Parallel dazu hatten wir aber einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Damit wollten wir erreichen, dass das Kommunalunternehmen die rechtliche Planung einstellen muss, bis die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens geklärt ist. So sollte verhindert werden, dass Fakten geschaffen werden, bevor es zu einem Bürgerentscheid kommen könnte. Und dieser Eilantrag wurde nun abgelehnt.